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Quickfit AGBs

UNSERE AGB FÜR DIE VERTRÄGE DES QUICKFIT FITNESSCENTERS MIT SEINEN MITGLIEDERN

1. RECHTE UND PFLICHTEN DES MITGLIEDES

1.1 Das Mitglied unterliegt bei der Benutzung des Fitnesscenters der Hausordnung, die im Fitnesscenters einsehbar ist und hat den Anweisungen der Trainer / innen und des Aufsichtspersonals Folge zu leisten.

1.2 Das Mitglied hat das Recht, die Einrichtung während der offiziellen Öffnungszeiten zu nutzen (siehe Aushang).

1.3 Änderungen bezüglich Adresse oder Bankverbindung sind unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

1.4 Gesundheitliche Bedenken sind dem Trainer / in oder dem Aufsichtspersonal sogleich nach Kenntniserlangung zu melden.

1.5 Die persönliche Mitgliedskarte ermöglicht den Zutritt des Mitgliedes zum Fitnesscenter; diese ist nicht auf andere Personen übertragbar. Bei Missbrauch ist eine Vertragsstrafe i. H. v. EUR 100,00 verwirkt. Jeder Verstoß wird zudem strafrechtlich zur Anzeige gebracht.

1.6 Das Mitglied verpflichtet sich, jede mitgebrachte Person ohne Mitgliedschaft umgehend beim Personal bzw. der / dem Trainer(in) zu melden.

1.7 Das Mitglied hat umsichtig zu trainieren, so dass ihm und anderen kein Schaden zugefügt wird.

1.8 Die Mitgliedskarte ist bei jedem Besuch des Fitnesscenters mitzuführen und auf Verlangen des Personals vorzuzeigen.

1.9 Geht die Mitgliedskarte verloren, ist dies zeitnah im Fitnesscenter zu melden. Das zur Verfügungstellen einer neuen Karte wird mit EUR 10,00 veranschlagt.

1.10 Die Mitgliedskarte bleibt Besitz von QuickFit und ist bei Vertragsende dem Fitnesscenter auszuhändigen.


2. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

2.1 QuickFit haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur sofern die Pflichtverletzung vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

2.2 QuickFit haftet nicht für sonstige Schäden (z.B. den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Sachen des Mitgliedes), es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung beruht auf eine vorsätzliche oder eine grob fahrlässige Pflichtverletzung von QuickFit, eines gesetzlichen Vertreters oder Mitarbeiters / Erfüllungsgehilfen von QuickFit.

2.3 Personen, die die Einrichtung unberechtigt nutzen, trainieren auf eigene Gefahr. Es besteht insofern keine Haftung durch das QuickFit Fitnesscenter für Schäden jeglicher Art.

3. ZAHLUNGSWEISE

3.1 Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum Monatsersten (bzw. Monatsanfang) im Voraus zur Zahlung fällig und werden von QuickFit per Bankeinzug erhoben. Das Mitglied erteilt hiermit eine Einzugsermächtigung.

3.2 Bankrücklastschriftgebühren, die aufgrund mangelnder Kontodeckung, falscher Bankangaben oder bzw. aufgrund nicht mitgeteilter Änderung der Bankverbindung des Mitgliedes resultieren, sind vom Mitglied / Kunden zu tragen. Des Weiteren berechnet QuickFit für jedes Mahnschreiben eine Gebühr i. H. v. EUR 5,00.

3.3 Sofern das Mitglied mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeiträgen oder der Summe der Rückstände zweier Monatsbeiträge trotz Mahnung in Rückstand gerät und den offen stehenden Betrag nicht binnen einer Woche ausgeglichen hat, ist der gesamte für die Vertragsdauer noch geschuldete Betrag sofort zur Zahlung fällig.

3.4 Soweit das Mitglied die Einrichtungen und Räumlichkeiten des QuickFit Fitnesscenter nicht in Anspruch nimmt, ist es nicht berechtigt, das Nutzungsentgelt zu mindern oder zurückzuverlangen, es sei denn, QuickFit verschuldet die nicht Inanspruchnahme grob fahrlässig oder vorsätzlich.

3.5 Die Mitgliedschaft kann allerdings aus wichtigem Grund unterbrochen werden und verlängert sich dann jeweils um die Zeitdauer der Unterbrechung. Die Unterbrechung kann nur für ganze Kalendermonate erfolgen. Unterbrechungen während des laufenden Monats sind nicht möglich. Soweit vorhersehbar, ist die Unterbrechung mindestens vier Wochen vorher QuickFit mitzuteilen. Für die Zeitdauer der Unterbrechung ist die Mitgliedskarte im QuickFit Fitnesscenter abzugeben. Wichtige Gründe sind: Schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen, die eine Teilnahme am Training für eine Zeitdauer über einen Kalendermonat hinaus unmöglich machen, Schwangerschaft, Dienstreisen oder Wehrdienst. Diese müssen mit einem entsprechenden Beleg nachgewiesen werden (z.B. ärztliches Attest). Urlaubsbedingte Abwesenheit des Mitgliedes stellt grundsätzlich keinen wichtigen Grund zur Unterbrechung des Vertragsverhältnisses dar.

4. VERTRAGSLAUFZEIT

4.1 Die Mitgliedschaft verlängert sich immer wieder automatisch bis zur Kündigung, auch nach jeder abgelaufenen Verlängerung. Alle Mitgliedschaften sind spätestens sechs Wochen vor Ablauf der regulären Grundlaufzeit der Mitgliedschaft oder der Verlängerung der Mitgliedschaft schriftlich zu kündigen. Ausgenommen davon ist die einmonatige Mitgliedschaft, die spätestens zehn Tage vor Monatsablauf schriftlich zu kündigen ist. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich bei einer Laufzeit in Monaten:

24 Monate - stetig automatische Verlängerung um 12 Monate;
12 Monate - stetig automatische Verlängerung um 6 Monate;
6 Monate - stetig automatische Verlängerung um 3 Monate;
1 Monat - stetig automatische Verlängerung um 1 Monat.

Bei den Mitgliedschaften mit Vorauskasse wird ab Verlängerung der Betrag monatlich abgebucht, der bei der jeweiligen Mitgliedschaftsdauer bei monatlicher Zahlung angesetzt ist, sofern nicht ein neuer Vertrag geschlossen wird. Die Mitgliedskarte bleibt Eigentum von QuickFit, es wird gebeten, die Karte zum Ende der Mitgliedschaft wieder abzugeben.

4.2 Der Mitgliedsvertrag kann aus wichtigem Grund zum Ende eines jeden Vertragsmonates gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine andauernde, bleibende Erkrankung, die es dem Mitglied unmöglich macht, weiterhin Sport zu treiben oder Wohnortwechsel grösser 50 km Entfernung. Die Kündigung hat schriftlich unter konkreter Begründung und Vorlage eines Nachweises (ärztliches Attest bzw. Bestätigung des Einwohnermeldeamtes) mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu erfolgen. Der Vertrag wird zum Ende des Monats, in welchem QuickFit der wichtige Grund nachgewiesen wird, abgerechnet. Abgerechnet wird bei Vorauskasse auf der Basis der monatlichen Zahlung (monatlicher Beitragssatz der Basispreise zur Zeit des Vertragsabschlusses).

4.3 Das Recht des QuickFit Fitnesscenters zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sofern QuickFit aus einem wichtigen Grund (z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung, grober Verstoß gegen die Hausordnung, Fehlverhalten gegenüber anderen Personen, Vertrieb von Drogen oder anabolen Steroiden usw.) mit sofortiger Wirkung eine Kündigung aussprechen muss, verfallen sämtliche Ansprüche des Belasteten. In diesem Fall wird die Vorauskasse nicht zurückerstattet. Bei monatlicher Zahlweise ist der gesamte Beitrag bis zum derzeitig möglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.

5. SONSTIGE VEREINBARUNGEN

Das Mitglied stimmt einer Kameraüberwachung zu. Die Kameraüberwachung dient ausschliesslich zur Wahrung der persönlichen Sicherheit.

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